
Kollektive Klärzone
Ihre Pflichten und Dokumente zur Einsicht
1. Ihre Situation
Ihr Wohngebäude liegt in einer kollektiven Klärzone und wurde vor 20/07/2003 (Datum der Baugenehmigung) errichtet, aber in Ihre Straße ist noch keine Kanalisation verlegt worden.
2. Ihre Pflichten
- Kontaktieren Sie Ihre Gemeinde, damit diese den Anschluss vornimmt, sobald das Kanalsystem installiert wird
- Wenn möglich: Trennen Sie das Klarwasser vom Abwasser (wenn Sie die technische Möglichkeit haben diese Trennung durchzuführen und das Klarwasser getrennt zu evakuieren)
- Wenn möglich: Installieren Sie eine Klärgrube mit By-Pass zwischen Ihrem Haus und dem zukünftigen Kanalsystem (wenn Sie über genügend Platz verfügen)
3. Dokumente zur Einsicht
- KKZ 0 - Wie kann ich mich an das Kanalsystem anschließen?

- KKZ 3 - In Ihrer Straße ist noch keine Kanalisation vorhanden

- KKZ 5 - Wie funktioniert eine kollektive Kläranlage?

- Wo kann ich nachfragen?

- Wohin mit dem Regenwasser?

- Verhaltensregeln für eine effiziente Abwasserklärung

- Dieses Antwortblatt

- Diese Dokumente in einer zip-Datei


